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   AGH Nordrhein-Westfalen, 02.10.2020 - 2 AGH 2/20   

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AGH Nordrhein-Westfalen, 02.10.2020 - 2 AGH 2/20 (https://dejure.org/2020,39906)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.10.2020 - 2 AGH 2/20 (https://dejure.org/2020,39906)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. Oktober 2020 - 2 AGH 2/20 (https://dejure.org/2020,39906)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung des Nichtbestehens von wettbewerblichen Unterlassungsansprüchen; Zuständigkeit des Anwaltsgerichtshofs für eine Klage auf Feststellung des Nichtbestehens von wettbewerblichen Unterlassungsansprüchen gegen eine UG

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • BRAK-Mitteilungen

    Unzulässiger Rechtsweg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zuständigkeit des Anwaltsgerichtshofes bei Klage einer Unternehmensgesellschaft gegen Anwaltskammer auf Feststellung des Nichtbestehens wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 445
  • MDR 2021, 264
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86

    Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Trägern der

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 02.10.2020 - 2 AGH 2/20
    Bei einer negativen Feststellungsklage, wie sie hier vorliegt, ist auch der Vortrag des Beklagten heranzuziehen, um zu klären, welcher Natur die von ihm beanspruchten Rechte sind (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 29. Oktober 1987 - GmS-OGB 1/86 -, BGHZ 102, 280-288, Rn. 13; BAG, Beschluss vom 24. April 1996 - 5 AZB 25/95 -, BAGE 83, 40-52, Rn. 18).

    Maßgebend ist vielmehr, ob der Parteivortrag Rechtsbeziehungen oder Rechtsfolgen ergibt, für die die Zuständigkeit der Zivilgerichte besteht (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 29. Oktober 1987 - GmS-OGB 1/86 -, BGHZ 102, 280-288, Rn. 13).

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 02.10.2020 - 2 AGH 2/20
    Bei einer negativen Feststellungsklage, wie sie hier vorliegt, ist auch der Vortrag des Beklagten heranzuziehen, um zu klären, welcher Natur die von ihm beanspruchten Rechte sind (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 29. Oktober 1987 - GmS-OGB 1/86 -, BGHZ 102, 280-288, Rn. 13; BAG, Beschluss vom 24. April 1996 - 5 AZB 25/95 -, BAGE 83, 40-52, Rn. 18).
  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 02.10.2020 - 2 AGH 2/20
    Regelmäßig wird es dabei darauf ankommen, ob die Beteiligten zueinander in einem hoheitlichen Verhältnis der Über- und Unterordnung stehen und sich der Träger hoheitlicher Gewalt der besonderen Rechtssätze des öffentlichen Rechts bedient (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 10. April 1986 - GmS-OGB 1/85 -, BGHZ 97, 312-317, BVerwGE 74, 368-373, Rn. 10, 11).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 19.01.2018 - 1 AGH 2/17

    Zusammenschluss eines Rechtsanwalts mit gewerblichen Unternehmen als Mitglied

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 02.10.2020 - 2 AGH 2/20
    Streitigkeiten unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten nach dem UWG werden von § 112a Abs. 1 BRAO hingegen nicht erfasst (Anwaltsgerichtshof Hamm, Urteil vom 19. Januar 2018 - 1 AGH 2/17 -, Rn. 73, juris).
  • LAG Köln, 06.03.2020 - 9 Ta 3/20

    Rechtsweg; Zulässigkeit eines Erfolgshonorars; negative Feststellungsklage gegen

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 02.10.2020 - 2 AGH 2/20
    Vielmehr handelt es sich bei der vorliegenden negativen Feststellungsklage um eine bürgerlich-rechtliche Streitigkeit nach den Bestimmungen des UWG, für die der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gem. § 13 GVG eröffnet ist (siehe dazu auch den Beschluss des LAG Köln vom 06.03.2020, 9 Ta 3/20 zu einem ähnlichem Sachverhalt).
  • AnwG Köln, 09.12.2019 - 2 AnwG 37/19
    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 02.10.2020 - 2 AGH 2/20
    Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Anwaltsgerichts für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Köln vom 09.12.2019 - 2 AnwG 37/19 - wird zurückgewiesen.
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